27.03.2026

Wartezeiten in der Tierkrankenversicherung: Was du wissen musst

Du hast eine Tierkrankenversicherung abgeschlossen – aber dein Hund oder deine Katze erkrankt kurz nach Vertragsabschluss. Greift die Versicherung? Nicht unbedingt. Wartezeiten gehören zu den am häufigsten unterschätzten Klauseln in der Tierversicherung – und können im Ernstfall dazu führen, dass genau die Erkrankung, die du absichern wolltest, nicht abgedeckt wird. Dieser Artikel erklärt, was Wartezeiten sind, welche Arten es gibt und worauf du beim Abschluss achten musst.

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Das Wichtigste in Kürze

✓ Wartezeiten beginnen ab dem Vertragsabschluss – nicht ab dem ersten Beitragseinzug
✓ Es gibt zwei Arten: die allgemeine Wartezeit (i.d.R. 1 Monat) und die besondere Wartezeit (i.d.R. 12 Monate)
Unfälle sind bei den meisten Tarifen ab dem ersten Tag versichert
✓ Erkrankungen, die während der Wartezeit diagnostiziert werden, sind dauerhaft ausgeschlossen
✓ Ein Abschluss im Welpenalter – vor dem Auftreten erster Symptome – ist der wirksamste Schutz

Was sind Wartezeiten?

Eine Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem noch kein Versicherungsschutz besteht. Sie dient dem Versicherer als Schutz vor sogenannter adverser Selektion – also dem Abschluss einer Versicherung, wenn ein Schadensfall bereits absehbar ist.

Das bedeutet konkret: Wer seinen Hund erst versichert, wenn erste Symptome auftreten, riskiert, dass genau diese Erkrankung nicht abgedeckt wird – entweder weil sie in die Wartezeit fällt oder weil sie bereits als Vorerkrankung gilt.

Die allgemeine Wartezeit

Die allgemeine Wartezeit gilt für nahezu alle versicherten Leistungen – sowohl bei der OP-Versicherung als auch bei der Tierkrankenversicherung.

Typische Dauer: In der Regel 1 Monat nach Vertragsabschluss. Manche Tarife vereinbaren auch 3 Monate – das sollte vor Abschluss geprüft werden.

Was fällt darunter:

  • Alle Behandlungsfälle (Krankheiten, Infektionen, Erkrankungen des Bewegungsapparats)

  • Operationen und deren Vor- und Nachsorge

  • Diagnostik (Blutbild, Röntgen, MRT, CT)

  • Vorsorge und Impfungen (sofern im Tarif enthalten)

  • Medikamentöse Behandlungen

Praktisches Beispiel: Dein Hund wird am 1. März versichert. Am 20. März zeigt er Lahmheit – der Tierarzt diagnostiziert einen Bandscheibenvorfall. Da die allgemeine Wartezeit noch läuft, übernimmt die Versicherung die Kosten nicht.

Die besondere Wartezeit

Die besondere Wartezeit ist länger als die allgemeine und gilt für eine spezifische Gruppe von Erkrankungen – solche, die als Fehlentwicklungen oder rassespezifische Erkrankungen eingestuft werden.

Typische Dauer: In der Regel 12 Monate nach Vertragsabschluss. Einige Tarife bieten 6 Monate, andere bis zu 18 Monate – je nach Anbieter und Tarifgestaltung.

Was fällt i.d.R. darunter:

  • Fehlentwicklungen (z.B. Hüftgelenksdysplasie HD, Ellenbogengelenksdysplasie ED, Patellaluxation, Hemivertebrae, Hydrozephalus)

  • Brachyzephales Atemwegssyndrom (BAS)

  • Erblich bedingte Augenerkrankungen (z.B. Katarakt, Entropium)

  • Prothesen und Implantate

  • Kastrationen und Sterilisationen (sofern nicht medizinisch notwendig)

Praktisches Beispiel: Ein Frenchie-Welpe wird im Januar versichert. Im Oktober – also nach 9 Monaten – zeigen sich erste Anzeichen von BAS. Da die besondere Wartezeit noch läuft (12 Monate), ist die Behandlung nicht abgedeckt. Wäre der Hund als Welpe direkt nach dem Kauf versichert worden, wäre die besondere Wartezeit längst abgelaufen.

Sonderfall: Unfälle – ab dem ersten Tag versichert

Ein wichtiger Unterschied zu Krankheiten: Unfälle sind bei den meisten Tarifen bereits ab dem ersten Versicherungstag abgedeckt – ohne Wartezeit.

Was gilt als Unfall?

Die Definition variiert je nach Tarif, lautet aber in der Regel sinngemäß:

Ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis, das eine körperliche Schädigung zur Folge hat.

Typische Beispiele die als Unfall gelten:

  • Autounfall oder Zusammenstoß

  • Sturz oder Aufprall

  • Bissverletzungen durch andere Tiere

  • Schnittverletzungen durch Fremdkörper

  • Verschlucken von Fremdkörpern – wird von den meisten Versicherern ebenfalls als Unfall eingestuft und ist damit ab Tag 1 abgedeckt

Was kein Unfall ist:

  • Erkrankungen mit schleichendem Verlauf

  • Genetisch bedingte Fehlentwicklungen

  • Infektionskrankheiten

Praxishinweis: Gerade das Verschlucken von Fremdkörpern ist beim Hund ein häufiger Notfall – und es ist relevant zu wissen, dass dieser ab dem ersten Tag abgesichert sein kann. Im Zweifel sollte die genaue Tarifdefinition geprüft werden.

Diagnosestellung in der Wartezeit: Ein häufig unterschätztes Risiko

Besonders wichtig – und häufig missverstanden: Nicht nur Erkrankungen, die während der Wartezeit behandelt werden, sind ausgeschlossen. Auch Erkrankungen, die während der Wartezeit erstmals diagnostiziert werden, können dauerhaft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.

Das bedeutet: Wenn ein Tierarzt während der Wartezeit – auch zufällig bei einer Routineuntersuchung – einen Befund dokumentiert, kann dieser als Vorerkrankung gewertet werden und bleibt dauerhaft ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn noch keine Behandlung notwendig war.

Praktisches Beispiel: Ein Labrador-Welpe wird im Februar versichert. Im März – noch in der allgemeinen Wartezeit – wird bei einer Routineuntersuchung ein Herzgeräusch festgestellt. Dieser Befund kann als Vorerkrankung gewertet werden – Herzerkrankungen wären dann dauerhaft ausgeschlossen, selbst wenn die Erkrankung erst Jahre später behandelt werden muss.

Empfehlung: Tierarztbesuche kurz nach Vertragsabschluss – also innerhalb der Wartezeit – sollten mit Bedacht geplant werden. Eine Versicherung sollte idealerweise abgeschlossen werden, bevor ein Tierarztbesuch mit Symptombeschreibung stattfindet.

Wartezeiten im Überblick


Art

Typische Dauer

Gilt für

Allgemeine Wartezeit

1 Monat (manche auch 3 Monate)

Fast alle Erkrankungen, Behandlungen, Operationen

Besondere Wartezeit

12 Monate (manche: 6 oder 18 Monate)

Fehlentwicklungen, rassespezifische Erkrankungen, Prothesen, Kastrationen

Unfälle

Meistens keine Wartezeit – ab Tag 1

Plötzlich von außen einwirkende Ereignisse inkl. Fremdkörperverschlucken

Richtwerte auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen; individuelle Tarifbedingungen können abweichen.

Hinweis zur Tarifart: Wartezeiten fallen bei OP-Versicherungen häufig kürzer aus als bei Tierkrankenversicherungen (Vollkrankenversicherungen). Das liegt daran, dass OP-Versicherungen einen engeren Leistungsumfang haben und das Risiko für den Versicherer entsprechend begrenzter ist. Wer eine Tierkrankenversicherung abschließt, sollte daher besonders auf die Länge der besonderen Wartezeit achten.

Wie hoch ist das Erkrankungsrisiko bei deiner Rasse?

Sieh auf einen Blick, welche Erkrankungen für deinen Hund oder deine Katze besonders relevant sind – und für welche die besondere Wartezeit gilt.

Was bedeuten Wartezeiten für deinen Abschluss?

So früh wie möglich abschließen

Die wichtigste Konsequenz aus dem Thema Wartezeiten: Ein früher Abschluss ist der wirksamste Schutz. Wer seinen Welpen oder sein Kitten direkt nach dem Kauf versichert, lässt die Wartezeiten ablaufen, bevor die typischen Erkrankungen der Rasse überhaupt auftreten können.

Für Rassen mit bekannten Fehlentwicklungen – wie Französische Bulldogge (BAS, Hemivertebrae), Dackel (Bandscheibenvorfall), Labrador (HD, ED) oder Chihuahua (Patellaluxation, Hydrozephalus) – ist das besonders relevant, da die besondere Wartezeit von 12 Monaten ansonsten genau dann noch läuft, wenn erste Symptome auftreten.

Keine Tierarztbesuche mit neuen Symptomen kurz vor oder nach Abschluss

Wer kurz vor oder unmittelbar nach dem Vertragsabschluss mit neuen Symptomen zum Tierarzt geht, riskiert, dass diese Erkrankung als Vorerkrankung dokumentiert und dauerhaft ausgeschlossen wird.

Tarife vergleichen – nicht nur die Dauer, sondern auch den Umfang

Nicht alle Tarife definieren die besondere Wartezeit gleich. Was bei einem Anbieter unter die besondere Wartezeit fällt, kann bei einem anderen unter die allgemeine fallen – oder umgekehrt. Auch die Dauer variiert: 6, 12 oder 18 Monate sind im Markt alle vertreten.

Nicht sicher, welche Wartezeiten für deinen Tarif gelten?

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Häufige Fragen zu Wartezeiten bei der Tierkrankenversicherung

Was ist eine Wartezeit bei der Tierversicherung?

Eine Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem noch kein Versicherungsschutz besteht. Sie schützt den Versicherer davor, dass Halter eine Versicherung erst abschließen, wenn ein Schadensfall bereits absehbar ist. Es gibt zwei Arten: die allgemeine Wartezeit (i.d.R. 1 Monat) und die besondere Wartezeit (i.d.R. 12 Monate für Fehlentwicklungen).

Wie lange ist die Wartezeit bei der Tierkrankenversicherung?

Das hängt von der Art der Erkrankung und dem Tarif ab. Die allgemeine Wartezeit beträgt in der Regel 1 Monat, manche Tarife vereinbaren 2–3 Monate. Die besondere Wartezeit für Fehlentwicklungen und rassespezifische Erkrankungen beträgt i.d.R. 12 Monate – einige Tarife haben 6 oder 18 Monate.

Sind Unfälle auch in der Wartezeit versichert?

Ja – bei den meisten Tarifen sind Unfälle ab dem ersten Versicherungstag abgedeckt. Als Unfall gilt in der Regel ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis. Auch das Verschlucken von Fremdkörpern wird von den meisten Versicherern als Unfall eingestuft.

Was passiert, wenn mein Tier während der Wartezeit krank wird?

Erkrankungen, die während der Wartezeit auftreten oder diagnostiziert werden, sind in der Regel dauerhaft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – auch für zukünftige Behandlungen derselben Erkrankung. Das gilt auch für Zufallsbefunde bei Routineuntersuchungen.

Für welche Erkrankungen gilt die besondere Wartezeit?

Die besondere Wartezeit gilt i.d.R. für Fehlentwicklungen wie HD, ED, Patellaluxation, Hemivertebrae, Hydrozephalus und BAS, sowie für erbliche Augenerkrankungen, Prothesen und Kastrationen. Die genaue Definition variiert je nach Tarif.

Wie vermeide ich Probleme mit Wartezeiten?

Am wirksamsten ist ein früher Abschluss – idealerweise direkt nach dem Kauf als Welpe oder Kitten, bevor erste Symptome auftreten. So laufen alle Wartezeiten ab, bevor die für die Rasse typischen Erkrankungen auftreten können.

Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine tierärztliche Beratung oder Behandlungsempfehlung dar. Für die Gesundheit deines Tieres wende dich stets an einen qualifizierten Tierarzt. Angaben zu Versicherungstarifen, Leistungsumfängen und Prämien sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Versicherungsberatung. Tarifbedingungen können sich ändern und variieren je nach Anbieter erheblich. © VetRisk – Alle Angaben ohne Gewähr.

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